kirchenrechtlich

kirchenrechtlich
kịr|chen|recht|lich 〈Adj.〉 das Kirchenrecht betreffend, zu ihm gehörig, auf ihm beruhend

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kịr|chen|recht|lich <Adj.>:
das Kirchenrecht betreffend.

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kịr|chen|recht|lich <Adj.>: das Kirchenrecht betreffend.

Universal-Lexikon. 2012.

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